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Geschrieben von desireekk am 28.04.2024, 14:01 Uhr

Unterhaltszahlung kennt sich jemand aus

Es wurde ja schon einiges geschrieben…

- Als aller erstes kopierst du bitte seine Gehaltsabrechnungen der letzten zwölf Monate Und seine letzten Steuererklärungen.
- Ihr seid nicht verheiratet, richtig?
- Einige haben hier dazu geraten, zum Jugendamt zu gehen, auch ich rate dazu, denn du kannst dort den Unterhalt für die Kinder berechnen lassen ABER: Mach dich bitte vorher schlau, welche Ansprüche die Kinder an Unterhalt haben!
Das Jugendamt berechnet den Unterhalt, aber die Qualität steht und fällt mit dem Sachbearbeiter, der dort sitzt.. Deshalb rate ich auch, dass du vorher alle relevanten und wichtigen Unterlagen kopierst, damit du ein Bild hast was dein Partner an Einkünften hat. Hat er neben dem Teilzeitjob noch andere Einkünfte? Aus Vermietung und Verpachtung? Nebenbei selbstständig? Alle laufenden Einkünfte zählen für den Unterhalt, auch Zinseinkünfte.

- Auch ich rate dringend, einen Titel erstellen zu lassen, bin aber in der Regel eher skeptisch der Beistandschaft gegenüber. Ein Titel ist ein Dokument, dass er unterschreibt und dass es dir später leichter macht zur Not das Geld über einen Gerichtsvollzieher einzutreiben Wenn er meint, er muss nicht zahlen, oder er muss nicht die Ver Summe zahlen. Mein Ex hat zum Beispiel Erhöhungen der Düsseldorfer Tabelle einfach ignoriert… Da musste der Gerichtsvollzieher einmal nachhelfen und das geht sehr unkompliziert, wenn man einen Titel hat.
- wenn du die Beistandschaft unterschreibst, dann bist du wieder einem Sachbearbeiter beim Jugendamt ausgeliefert, da du alle Rechte an das Jugendamt abgibst. Das kann auf der einen Seite helfen, weil sie eben alles mit dem Vater regeln, aber wie gesagt: dann bist du eben auf das Jugendamt angewiesen und kannst es nicht selbst regeln.
- Gestaltung des Titels: stelle auf jeden Fall sicher, dass es ein so genannter dynamischer Titel ist, so dass sich der Unterhalt automatisch anpasst, wenn sich die Düsseldorfer Tabelle ändert. Und eben ebenfalls, dass der Titel über das 18. Lebensjahr hinaus gilt! Denn ansonsten ist das Kind mit 18 auf sich alleine gestellt und welche 18-jährige würde schon gegen seinen eigenen Vater klagen wenn der einfach den Unterhalt einstellt? Du als Mutter kannst dann nichts mehr machen…

- gibt es übrigens einen Grund, warum er nur Teilzeit arbeitet?

- neben der reinen Unterhaltsfrage ist allerdings wirklich auch dringend dann über die nächste Zeit zu klären, wie der Umgang mit den Kindern erfolgen soll… Auch dazu kann man sich beim Jugendamt beraten lassen. Aber auch hier rate ich dringend dazu die vorher zu informieren und dir vorher schon Notizen zu machen und deine Vorstellungen zu formulieren.

Alles Gute!!

 
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