Alleinerziehend, na und?

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Alleiniges Sorgerecht, von wegen nur ein paar Unterschriften

Thema: Alleiniges Sorgerecht, von wegen nur ein paar Unterschriften

Eines der Kinder benötigt offenbar Hilfe wegen Leserechtschreib-Schwäche. Allein im Zug der Diagnostik und bis die Therapie beginnt, sind hier unabdingbar mehrere Unterschriften ALLER Sorgeberechtigten fällig. In Etappen, nicht alle auf einmal: Diagnostik, Therapiebeginn, Kostenantragsprüfung, Teilhabeprüfung etc. Sollte in dieser Hinsicht ggf. noch für ein weiteres Kind was nötig werden, kann ich oft zum Gericht, der KV ist immer schwer zu erreichen und "vergisst" eine Unterschrift dann auch mal ein paar Monate. Wenn er es mitbekommt. Das alle Sorgeberechtigten unterzeichnen müssen scheint aber nicht überall so zu sein?!

von shortie am 17.09.2015, 09:06



Antwort auf Beitrag von shortie

Hast Du mal mit den Leuten (Therapeuten/Ärzten/Genehmigern)gesprochen? THEORETISCH habe ich auch manches mal die Unterschrift gebraucht. Aber PRAKTISCH ging es dann immer (ja, wirklich IMMER) ohne. Und das bei diversen Diagnostiken und Therapien. KindGroß mußte - wegen dem Nachteilsausgleich für ihre Legasthenie - ständig neu getestet werden, die Therapie ging über Jahre und mußte immer mal wieder neu beantragt werden, eine Unterschrift war letztendlich nie vonnöten. Ähnlich bei KindKlein, gerade erst letztes Jahr. Da mußte ich nur versichern, daß ich den KV informiere - was ich getan habe, sicherheitshalber sogar per Mail mit Sende- und Lesebestätigung, aber geprüft hat das keiner. Das gleiche bei der OP wegen Zungenbändchen und bei einer Zahnfüllung unter Vollnarkose. Zunächst wurde bei mir auch oft gesagt, daß der KV aber zustimmen muß. Wenn ich aber die Situation geschildert habe, fand sich immer eine Lösung. Meine Anwältin hat mir auch versichert, daß das rechtlich okay ist. Realistischerweise: Was will der KV denn machen? Wenn er klagt wird geprüft, ob die Maßnahme/Behandlung/Therapie notwendig ist/war. Da alles immer notwendig bzw. medizinisch indiziert war, hätte er sich damit nur lächerlich gemacht. Ich habe sogar hin und wieder mal gehofft, daß sich jemand mal konsequent weigert, ein Kind ohne Unterschrift des KV zu behandeln. Dann hätte ich nämlich einen Grund gehabt, das ASR einzuklagen. Leider hat mir keiner in den vergangen 10 Jahren so eine Steilvorlage geliefert. So erfreulich das für mein Nervenkostüm ist - es hätte mir wirklich nichts ausgemacht, dem KV wenigstens auf der SR-Ebene eins reinzuwürgen. Nun ja, hat halt nicht sein sollen.....

von Strudelteigteilchen am 17.09.2015, 11:08



Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

Hier wird ohne kein Antrag bearbeitet. Einfach nur, falls der andere ET nicht einverstanden ist. (Genau, und was machen Sie dann?! Fällt dann ein Sack Reis um?!) Ich kann es ja einklagen, hae ich ja schon mal, und notfalls immer wieder, aber KV will ja gerne gefragt werden. Und reagiert halt, wenn er Lust hat, und sonst nicht. Bauchpinseln.

von shortie am 17.09.2015, 11:40



Antwort auf Beitrag von shortie

Na, wenn Du schon weisst wie träger er da ist: Informiere ihn sofort "generell" was alles kommt. Sag ihm, dass Du künftig fristgerecht einige Unterschriften brauchen wirst und bittest um zeitnahe Kooperation. Unterrichte ihn dann jeweils mit Frist wann Du seine Unterschrift brauchst und richte Dich jetzt schon drauf ein dass Du direkt am Tag danach zum Amtsgericht gehst und auch Zeit dafür hast. Ich würde ihm auch die jeweiligen Termine mitteilen, er kann ja dazukommen wenn es ihm wichtig ist. Gruss Désirée

von desireekk am 17.09.2015, 14:52



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..je mehr du auf seine Bauchpinselei eingehst, desto mehr wird er dieses Verhalten genießen. Ab sofort bekommt er jede Unterschriftsbitte per Einschreiben zugestellt, dazu eine zeitnahe Fristsetzung, bis wann du die Unterschrift brauchst und am besten gleich mal die Konsequenz mit reinschreiben, dass du sonst die Unterschrift übers Gericht einfordern musst. Als Argument einfach ein-zwei schöne Sätze dazu, dass es ja wohl um die Gesundheit eures Kindes geht und du nicht weiter akzeptieren kannst, dass z. B. Behandlungen ect. durch sein Verhalten verzögert werden. Entweder er schickt dir die Unterschrift fristgerecht, oder du marschierst tatsächlich ein paar mal damit zum Gericht (dann aber auch tatsächlich am Tag nach Fristende!) Das brauchst du vermutlich nur 2-3 mal durchzuziehen....dann wird es auch dem gutmütigsten Richter zu blöd und der Weg für ein alleiniges Sorgerecht (oder zumindest Teilbereich wie med. Belange, oder schulische Angelegenheiten) ist frei....

von Limayaya am 17.09.2015, 15:00



Antwort auf Beitrag von shortie

Der KV kann gefragt werden wollen, aber dann muß er auch antworten. Wenn seine Unterschrift schon mal ersetzt wurde, hast Du doch gute Karten. Nimm Dir einen bissigen Anwalt und nutze die Chance, ihn nochmal zu verklagen. Dann setzt Du vorm Richter das Besorgte-Mutter-Gesicht auf und fragst, wie das in Zukunft weitergehen soll, wenn Du ständig weitere Unterschriften für die Fortsetzung der Therapie des armen Kindes brauchst. Sei mir nicht böse, aber ich verstehe das Problem immer noch nicht. Entweder es finden sich - wie bei mir - immer Lösungen, die ohne Unterschrift des KV auskommen. Oder man greift die Gelegenheit beim Schopfe und klärt die Sache once and for all vor Gericht. So oder so ist der KV dann raus aus der Nummer und es hat sich ausgebauchpinselt. Nimm die Emotionen raus und werde aktiv. Die Emotionen kannst Du wieder reinnehmen, wenn der KV das SR los ist und dumm aus der Wäsche schaut. Ich habe vollstes Verständnis für ein daraufhin folgendes Ällebätsch-Tänzchen. Aber bis dahin ist das Ganze nicht mehr und nicht weniger als eine Herausforderung, die man meistern kann.

von Strudelteigteilchen am 17.09.2015, 16:31



Antwort auf Beitrag von desireekk

"direkt zum Amtsgericht gehen" Ich mache natürlicha alles, was erforderlich ist. Nur das direkte Hingehen bringt gar nichts, dort geht alles seinen Gang, und es wird eine Anhörung beider Parteien anberaumt mit Monatsfrist etc. Schnell ist anders. ;o) Wenn man nur hingehen müsste und der Richter abnicken bräuchte, würde das enorm beschleunigen.

von shortie am 19.09.2015, 11:00



Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

Es gibt doch gar kein Problem. Ich wollte nur aufzeigen, dass es unterschiedlich ist, wie oft man den anderen GSR Berechtigten "braucht" oder ob es nur gefühlte drei Mal sind, bis ein Kind 18J. und damit autark ist.

von shortie am 19.09.2015, 11:05



Antwort auf Beitrag von shortie

...ich meinte auch nicht, dass du da rein gehst und mit der Unterschrift wieder raus... Aber du wirst dir schon die Mühe machen müssen, den schlonz 2-3 mal durchzuziehen, bevor ein Richter dir das AS zuspricht.... Zeitlich hast du also primär nix gewonnen...aber die Genugtuung, den KV bei seinen Baupinsel-Ansprüchen nicht auch noch unterstützt zu haben und -irgendwann- die Genugtuung,, dass du einfach lächelnd die Sorgerechtsentscheidung zusammen mit deiner alleinigen Unterschrift beilegen kannst. Sorry, aber nur Jammern....nein, das bringts nicht...DU hast es in der Hand...

von Limayaya am 19.09.2015, 14:43



Antwort auf Beitrag von shortie

Huhu Shortie, bei mir hätte es sich auch ausverständnist... Ich hatte vorhin eine Antwort am Handy geschrieben, dann auf die falsche Taste gedrückt - und schon war das Geschriebene weg. Grrrr. Die anderen haben aber in etwa das gesagt, was ich auch geschrieben hatte: Gerade in dem Bereich Gesundheit-Psyche-Schule/Bildung im weitesten Sinne, wo freie Plätze rar sind, ist doch eine schnelle Entscheidung und rasches Handeln unabdingbar! Außerdem geht es da ja grad mal nicht um die Befindlichkeiten des Vaters, sondern um das Wohl und irgendwie auch um die Zukunft der Kinder! Von daher hätte der Kerl von mir keinerlei Verständnis mehr zu erwarten (wobei ich ja generell der seeeeeeeehr geduldige und verständnisvolle Typ bin). Aber bei deinem Exemplar weiß ja inzwischen auch schon das ganze Forum hier, was für eine Lusche das ist. Von daher kann ich dein Zögern und diese falsche Rücksichtnahme nicht verstehen. Außerdem: du hast es doch bereits einmal hinter dir! Das ganze Spielchen mit Amtsgericht und Unterschrift ersetzen lassen - und das 'Alleinige' liegt bei dir. Was willst du also noch mehr? Worauf wartest du noch? Also: Pobacken zusammen kneifen, die Sache anpacken - und sollte er damit das Sorgerecht verwirken, bitte ich um Fotos von dem von STT geforderten Freudentänzchen! Liebe Grüße, Martina.

von spiky73 am 17.09.2015, 17:18